Pirate-Bay, ein Film und Musik Raubkopie-Webseite (vornehm: Tauschbörse), von pubertierende Schweden gegründet, ist für 30 Millionen Kronen verkauft worden an irgendeine Firma. Die Gründer haben sich als Befreier dargestellt, die sich gegen globale Konzerne durchsetzen, um die arme, mittellose Jugend zu schützen vor den unverschämten Preisen von CDs und DVDs.
Mit dem Verkauf von Piratebay ist der Freiheitsruf enttarnt als doch bloßes Selbstbehauptungsmanöver – die Gründer haben sich ohnehin durch die Werbeeinnahmen bereichert und nun sitzen sie da mit gefüllten Bankkonten. Ein Blogger druckte es schön aus: „Alles ist käuflich, auch eure Pseudointegrität“ (Quelle: FAZ heute).
Ein weiterer Freiheitsruf, die ich mit zunehmender Skepsis begegne, ist die Blockade der Sperrung von rechtswidrigen Internetseiten. Ich habe zahlreiche blogs gelesen, die gegen die Gefahren eines totalitären Staats warnen und mit dem neuen Gesetzesentwurf die Wiederbelebung des Stasis oder der Anfang von Chinas geplanter „Grüner Damm“ sehen.
Diese Gefahr ist m.E. eine mögliche, aber: wenn man zuerst die Vorstellung des Internets als rechtsfreie Zone ablehnt und zweitens anerkennt, dass der Rechtsstaat (im Unterschied zur, etwa, Anarchie) eine sinnvolle Regelung für das Zusammenleben vieler Menschen ist, dann fehlen alle Argumente für eine Position, die eine gewisse Rechtsregelung des Internets in Frage stellt.
Es besteht die Gefahr, dass die Sperrung auf völlig legitime Meinungen ausgedehnt wird. Aber doch genau die gleiche Gefahr besteht bei einem Staat, der Polizisten beauftragt und eine Rolle für die Justiz vorsieht. Die Justiz kann schief gehen, Internet-Sperrungen können schief gehen. Aber daraus den Schluss zu ziehen, beide sind unnötig, ist zu kurz gedacht.
Der Staat hat die Pflicht, solche Sperrungen von dubiösen Internetseiten zu vollziehen, genauso wie Polizisten für Ordnung und Schutz der Bevölkerung sorgen.